Was muss ich bei meinen Bäumen beachten?
Von März bis September ist Vogelschutzzeit. Das bedeutet: In Bäumen und Sträuchern, in denen Vögel brüten, darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen im Notfall möglich. Sind keine Vögel im Baum, kann ganz normal gearbeitet werden.
Da es im Landkreis Mühldorf keine Baumschutzverordnung gibt, darf jeder mit seinen Bäumen machen, was er will.
Die Entsorgung des Schnittguts bespreche ich mit Ihnen vor Ort. Natürlich ist auch ein Brennholzzuschnitt möglich!