Allgemeine Informationen

Was muss ich bei meinen Bäumen beachten?

Vogelschutzzeit

Vogelschutzzeit

Von März bis September ist Vogelschutzzeit. Das bedeutet: In Bäumen und Sträuchern, in denen Vögel brüten, darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen im Notfall möglich. Sind keine Vögel im Baum, kann ganz normal gearbeitet werden. 

Fällung Erlaubnis

Fällen erlaubt?

Da es im Landkreis Mühldorf keine Baumschutzverordnung gibt, darf jeder mit seinen Bäumen machen, was er will.

Quelle: ovb-online.de 02.12.2014
Quelle: ovb-online.de 02.12.2014
Entsorgung Schnittgut

Entsorgung

Die Entsorgung des Schnittguts bespreche ich mit Ihnen vor Ort. Natürlich ist auch ein Brennholzzuschnitt möglich!